Mittwoch, 15. April 2009

Heiliger Grund und Boden

Landbesitz - Eigentum an Grund und Boden - Eigentum an Diebesgut

Nicht nur Menschen mit übersteigertem Nationalgefühl zeichnen sich durch eine irrationale Vorstellung von einem fast zu etwas Heiligem verklärten und somit unantastbaren Eigentum an Grund und Boden aus, auch mancher Mensch von der Straße gehört dazu.

Dieser vermeintlich rechtmäßige Anspruch auf ein bestimmtes Stück Land entlarvt sich als eine häufige Ursache für Streit und sogar für Kriege. Deshalb erscheint es sinnvoll, dass wir uns einmal Gedanken darüber machen, wie es sich mit der Rechtmäßigkeit tatsächlich verhält.

Für gewöhnlich gilt jemand als rechtmäßiger Eigentümer einer Sache, wenn er sie entweder selbst hergestellt oder vom vorherigen rechtmäßigen Eigentümer rechtmäßig erworben oder als Geschenk erhalten hat. Mag die Kette rechtmäßiger Eigentümer auch noch so weit zurückreichen, am Anfang muss stets ein Herstellungsprozess stehen.

Auf Grund und Boden übertragen, stellt uns dieser Zusammenhang vor die Frage, wer das Land hergestellt hat. Schließlich kann doch nur er zu Recht beanspruchen, der erste rechtmäßige Eigentümer zu sein.

Sofern wir uns nicht auf mythische Überlieferungen berufen und Land als Geschenk einer Schöpfergottheit an bestimmte Völker oder sogar an einzelne Personen betrachten, müssen wir davon ausgehen, dass ursprünglich niemand rechtmäßiger Eigentümer des Grund und Bodens sein konnte, dass vielmehr die Gesamtheit allen Lebens als Besitzer zu gelten hatte. Dessen ungeachtet betrachten sich heute nicht nur Völker als rechtmäßige Eigentümer ihrer Staatsgebiete, auch viele Einzelpersonen halten den Anspruch auf Eigentum an dem mit ihrem Haus bebauten Grundstück für gerechtfertigt. Was ist geschehen?

Irgendwann in der Vergangenheit eigneten sich Menschen unrechtmäßig Land an, beraubten die Allgemeinheit dieses Landes, sie privatisierten es – um ein Fremdwort zu verwenden, dessen Ursprung die lateinische Übersetzung von berauben ist.

Jeder vermeintliche Eigentümer eines Grundstücks beansprucht Eigentum an Diebesgut, was wohl immer noch strafbar ist. Im Gegensatz zu vielen Menschen, die heute unwissentlich Diebesgut erwerben und dann entsetzt sind, dass sie es herausgeben müssen, weiß jeder Käufer eines Grundstücks, dass er Diebesgut gekauft hat und dass nur die lange Zeit, die seit dem Diebstahl verstrichen ist, ihn vor der Härte des Gesetzes bewahrt.

Es sei daran erinnert, dass Hitler antrat, um dem Volk ohne Raum zu mehr Land zu verhelfen. Letztlich erreichte er jedoch nur, dass das deutsche Staatsgebiet verkleinert wurde. Uns sollte auch nicht entgehen, dass dieses Volk ohne Raum in dem ihm verbliebenen Rest gut leben kann.


Mit freundlichen Grüßen

Wolf-Gero Bajohr

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